Juleica

 

 

Informationen zur Jugendleiter|in card

1. Allgemeines

Die Jugendleiter|in card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. 

 

Die Juleica kann beantragen, wer

  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • erfolgreich an einem Juleica-Grundkurs teilgenommen hat,
  • einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert hat und
  • bei einem freien oder kommunalen Träger der Jugendarbeit tätig ist. 

Bei uns findest du passende Juleica-Ausbildungen sowie Fortbildungen zur Verlängerungen der Juleica. 

Hier geht es direkt zum Juleica-Antrag.

 

Detaillierte Regelungen findest du im Juleica-Erlass. Der Juleica-Erlass wurde 2024 erneuert und tritt rückwirkend zm 01.05.2024 in Kraft. 

2. Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall

Wer ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat Anspruch auf Freistellung für bis zu 12 Tage und kann beim Land/Kreis die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen. Die detaillierten Bestimmungen stehen im Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit / Erstattung von Verdienstausfall (2020). Der Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber erfolgt formlos. 

Verdienstausfall kann auch für die Tage der Juleica-Ausbildung beantragt werden. 

 

In der Broschüre für Antragstellende und Arbeitgeber*innen vom Landesjugendring SH wird das gesamte Verfahren zu Verdienstausfallerstattungen erklärt. 

Hier sind die relevanten Dokumente zum Download: 

Die aktuelle Freistellungsverordnung findet sich hier.

3. Vergünstigungen

Mit der Juleica gibt es einige Vorteile und Vergünstigungen. Bspw. können Juleica-Inhaber*innen kostenfrei die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk beantragen oder mit der MuseumsCard umsonst ins Museum gehen. 

 

In Schleswig-Holstein gilt ab dem 01.01.2019 die Juleica gleichzeitig als Ehrenamtskarte. Das Logo der Ehrenamtskarte befindet sich auf allen Juleicas, die seit März 2019 gedruckt wurden. 

4. Gültigkeit und Fortbildungen zur Verlängerung der Juleica

Die Juleica ist aktuell maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, die Teilnahme an einer Fortbildung nachgewiesen werden kann. 

 

Die Fortbildung zur Verlängerung der Juleica muss min. 8 Zeitstunden bzw. 10 Lerneinheiten beinhalten und darf nicht älter sein als zwei Jahre. 

 

Fortbildungsangebote gibt es bei:

5. weitere Informationen und Links